Der Kindergarten ist obligatorisch und eigenständiger Teil der elf Jahre dauernden Volksschule. In der Regel dauert er zwei Jahre. Schulpflichtig sind alle Kinder, die zwischen dem 1. August 2021 und 31. Juli 2022 geboren sind oder bei welchen vor einem Jahr der Kindergarteneintritt verschoben wurde. Alle Eltern mit Wohnsitz in der Gemeinde Thunstetten mit neu schulpflichtigen Kindern werden persönlich angeschrieben. Wenn dies nicht der Fall ist, melden sich diese bitte beim Sekretariat der Volksschule Thunstetten-Bützberg, Tel. 062 958 50 30 oder sekretariat@vstb.ch.

Die Gemeinde Thunstetten führt vier Kindergartenklassen. Die Kinder werden in den Kindergarten im Schulhaus Thunstetten, den Kindergarten Bützberg sowie die Kindergärten Byfang III 1 und 2 in Bützberg eingeteilt. Für Kinder, welche den Kindergarten eventuell in einem anderen Ortsteil besuchen werden, wird der Transport organisiert. Die Eltern werden frühzeitig informiert.

Die Klassenbildung erfolgt nach folgenden Kriterien
- Anzahl Kinder im 1. und 2. Kindergartenjahr
- Anzahl Knaben und Mädchen
- Anzahl Kinder mit besonderem Bedarf

Bei Geschwistern haben die Eltern die Möglichkeit, auf dem Anmeldeformular zu vermerken, ob die Kinder in dieselbe oder in getrennte Klassen eingeteilt werden sollen. Andere Klassenzuteilungswünsche können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt wer

Das vollständig ausgefüllte Einschreibeformular ist bis spätestens am 15. März 2026 einzusenden an:

Volksschule Thunstetten-Bützberg, Sekretariat, Sonnhaldestrasse 14, 4922 Bützberg oder per Mail an sekretariat@vstb.ch.

Anmeldeformular für Kindergarten für das Schuljahr 2026-2027